Wichtige Änderungen zum 17.04.2021

Veröffentlicht am 18. April 2021 um 19:34

Mit Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 17.04.2021 ergeben sich sowohl für uns als Dienstleister als auch für die Kunden wesentliche Änderungen:

  • die Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder Selbsttests müssen nicht mehr tagesaktuell sein, sondern haben wie PCR-Tests eine Gültigkeit von 24 Stunden,
  • ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit der für den vollständigen Impfschutz nötigen (zweiten) Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, gilt wie ein negativer Test - sprich: wenn Ihr vollständig geimpft seid, müsst ihr Euch nicht testen lassen.

 

Mit einem gültigen Ausweisdokument könnt Ihr in der Nähe unseres Studios einen kostenlosen Bürgertest durchführen lassen:

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